AGBs

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Fiets Inn Bed & Breakfast und „Fiets Inn Gästehaus“, folgend nur als Fiets Inn bezeichnet. Die AGB gelten von Ihnen mit Ihrer Buchung als anerkannt.

2. Auf Beherbergungsverträge ist neben den §§ 70 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das allgemeine Schuldrecht des BGB anzuwenden. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

3. Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald Sie Zimmer oder sonstige Leistungen per Mail, Fax, Brief bestellt haben und diese zugesagt sind. Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

4. Kurzfristige mündliche oder telefonische Bestellungen für das aktuelle Datum sind möglich und ebenfalls für beide Seiten bindend.

5. Die Reservierungsdaten zwischen Gast und Fiets Inn sind bindend.

6. Sofern nicht anders vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11 Uhr geräumt sein. Bei einer vorgesehenden Abreise nach 11.00 Uhr ist Fiets Inn bis spätestens 21.00 Uhr am Vorabend zu verständigen. Ansonsten gilt das Zimmer ab 11 Uhr für eine weitere Nacht als gebucht.

7. Das Fiets Inn hält die Zimmer am Anreisetag bis 18 Uhr frei. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte sich der Gast persönlich, telefonisch oder anderweitig gemeldet haben. Das Fiets Inn ist berechtigt die Zimmer ab 18 Uhr zu vergeben, um Leerstand zu vermeiden.

8. Der Gast verplichtet sich, am Anreisetag eine Anmeldung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Dies ist für eine korrekte Rechnungsstellung unabdingbar.

9. Partys, laute bzw. störende Veranstaltungen und/oder ähnliche Versammlungen sind nicht gestattet.

10. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet.
Rücktritt (1) Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt: Mieter, die mindestens 60 Tage vor der Anreise stornieren, erhalten 100 % des Mietpreises zurück. Mieter, die zwischen 30 und 60 Tage vor der Anreise stornieren, erhalten 50 % des Mietpreises zurück. Andernfalls gibt es keine Erstattung
Rücktritt (2) Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der das Ferienhaus in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das „Fiets Inn“ die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden oder der dem Fiets Inn entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

11. Der Mieter hat innerhalb von 30 Tagen ab Abschluss des Mietvertrages bzw. Zustellung der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtmiete, zu zahlen.
Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter
eingegangen sein. Abweichende Regelungen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.
Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung vom Mietvertrag zurückzutreten. Der
Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen und zwar nach den Pauschalen gemäß § 6, Ziffer 1
Kartenzahlungen sind leider nicht möglich.

12. Der Gast haftet gegenüber dem Fiets Inn für die von ihm verursachten Schäden.

13. Benutzt ein Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck, so steht dem Fiets Inn ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Das gleiche gilt, falls ein Gast ohne Zustimmung des Fiets Inn in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen, In diesen Fällen steht dem Fiets Inn der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.

14. Das Fiets Inn haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt und/oder Pandemien unmöglich wird.

15. Das Fiets Inn haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, die auf dem Gelände dem Betriebsgelände abgestellt werden.

16. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten des Fiets Inn , bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Standort des Fiets Inn.

18. Die Vertragssprache ist deutsch